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Wir übernehmen für Sie die sachlich und zeitlich geordnete Erfassung aller Unternehmens bezogenen Vorgänge mit den Methoden der Buchführung, die Buchung auf die entsprechenden Konten und Dokumentation in Übereinstimmung mit den für Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften

Sie möchten sich selbstständig machen – die Frage ist nur: womit? Der Kern jeder erfolgreichen Existenzgründung ist eine schlüssige und vielversprechende Geschäftsidee. Lesen Sie nachfolgend, welche Möglichkeiten Sie haben, die richtige Idee zu finden, um Ihren Traum von der Selbstständigkeit zu erfüllen.

Autorin: Cynthia Henrich

Am Anfang jedes Unternehmens steht die Geschäftsidee. Und oft droht das Vorhaben der Existenzgründung schon hier zu scheitern. Schließlich gibt es doch für jeden Bereich schon alles, was der Mensch braucht, oder? Das muss nicht so sein. Natürlich können Sie mit einer ganz neuen Idee punkten. Aber: Sie müssen das Rad nicht unbedingt neu erfinden, um erfolgreich zu sein.Die richtige Geschäftsidee finden

Generell empfiehlt es sich, den Markt genau zu beobachten, um frühzeitig zu erkennen, wenn sich Marktlücken auftun. Es gibt aber durchaus verschiedene Möglichkeiten, um die richtige Gründungsidee für Ihr zukünftiges Unternehmen zu finden. Sie können sich beispielsweise selbstständig machen mit

  • einer eigenen Erfindung: Der Vorteil einer eigenen Erfindung ist, dass es die Idee so wahrscheinlich noch nicht gegeben hat. Damit haben Sie einen wichtigen Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens schon einmal abgedeckt: Einzigartigkeit. Nachteil ist, dass die Idee bislang noch nicht in der Praxis getestet wurde und dass die Entwicklung eigener Produkte oft sehr zeit- und kosten aufwändig ist.
  • der Adaption einer bereits bestehenden Idee: In diesem Fall übernehmen Sie ein Konzept, dass sich bereits erfolgreich am Markt etabliert hat. Häufig handelt es sich hier um Geschäftsideen, die im Ausland erprobt wurden.
  • Franchising: Eine relative sichere Methode, sich selbstständig zu machen, ist das Franchising. Hier übernehmen Sie ein bereits bestehendes Konzept – zum Beispiel das einer Gastronomie-kette – und zahlen dafür, dass Sie den Markennamen und konkreten Geschäftsplan übernehmen dürfen. Vorteil ist, dass das Konzept bereits am Markt erprobt ist und Sie sich um Marketing keine großen Gedanken machen müssen. Ein Nachteil ist, dass Sie nur eine eingeschränkte unternehmerische Freiheit genießen.
  • einem erworbenen Patent: Wenn Ihnen eine kreative Geschäftsidee fehlt, können Sie auch ungenutzte Patente beziehungsweise Lizenzen für diese erwerben. Viele Unternehmen entwickeln neue Ideen, können sie aber aufgrund fehlender Zeit nicht selbst auf den Markt bringen. Unter anderem wird im Internet mit solchen Patenten gehandelt.

Wichtig ist vor allem, dass Ihre Geschäftsidee zu Ihnen passt. Und dabei ist es egal, ob Sie ein bestehendes Konzept übernehmen oder eine eigene Idee entwickeln. Nur, wenn Sie mit Herzblut bei der Sache sind, kann Ihr Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich werden.

Beispiele für kreative Geschäftsideen

 Um Ihnen Inspiration zu liefern, haben wir einige Beispiele für Sie gesammelt, mit welchen Start-up-Ideen andere Gründer erfolgreich durchgestartet sind:
  • Café Katzentempel:
    Wie der Name schon vermuten lässt: Hierbei handelt es sich um einen gastronomischen Betrieb. Die Besonderheit: Als Gast können Sie die veganen Köstlichkeiten in Gesellschaft einiger Katzen genießen. Bislang ist das Café Katzentempel in München das einzige Katzencafé in Deutschland. Im Gegensatz zum japanischen Vorbild wird hier jedoch akribisch auf den Tierschutz geachtet.
  • AntStore:
    Der AntStore ist eine Online-Geschäftsidee und bietet alles für Ameisenliebhaber: Hier können Sie die Tierchen selbst, Terrarien und Farmen, Literatur sowie weiteres Ameisenzubehör kaufen.
  • Teddy-Tour Berlin:
    Eine sehr ungewöhnliche Geschäftsidee hatten die Gründer von Teddy-Tour Berlin. Sie bieten Ihren Kunden die Möglichkeit an, ihre Kuscheltiere in den Urlaub zu schicken. So können Sie den Plüschhasen beispielsweise auf eine Stadtrundfahrt durch Berlin schicken und erhalten als Andenken ein Album mit den schönsten Urlaubsfotos. Nicht nur eine außergewöhnliche, sondern auch eine erfolgreiche Geschäftsidee: Das Konzept funktioniert tatsächlich – und zwar schon seit 10 Jahren.
  • Der verrückte Eismacher:
    Dieser Gründer trägt seine verrückte Geschäftsidee schon im Namen: In dieser Eisdiele können Sie viele ausgefallene Eissorten probieren. Von Süßem wie Kinderschokoladen-Eis bis hin zu deftig-gewöhnungsbedürftigem Weißwurst-Eis ist alles dabei. Und auch der Eismacher selbst ist sympathisch „verrückt“.  Mit Hut, Akkordeon und stets guter Laune unterhält er die Gäste.
  • Letzte Bratwurst vor Amerika:
    Eine weitere ausgefallene Geschäftsidee: Gelegen im sonnigen Portugal bieten die Betreiber der Wurstbude am vermeintlich westlichsten Ort Europas die „letzte Bratwurst vor Amerika“ an. Thüringer und Nürnberger Würste können hier verzehrt werden. Dazu bekommt jeder Kunde ein Zertifikat als Erinnerung, das den Verzehr der Bratwurst am westlichsten Punkt bescheinigt.
  • MyOma:
    Eine gute Geschäftsidee hatten außerdem die Gründer von MyOma. Bei diesem charmanten und zugleich sozialen Projekt dreht sich alles rund um das Thema Stricken. Neben dem Produktverkauf wie Wolle, Garn oder Do It Yourself-Set, werden auch fertige Kleidungsstücke aus Strick angeboten. Ältere Damen, die „Strickomas“ wie sie liebevoll genannt werden, fertigen diese für Sie und haben so im Rentenalter eine Beschäftigung. Selbstverständlich werden sie entlohnt und entscheiden außerdem selbst, wie viel sie stricken möchten.

Erstmalige im Jahr 1892 in Deutschland gesetzlich legitimiert, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine der geläufigsten Rechtsform en für die Unternehmensgründung. Juristisch unterliegt sie neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) vielen weiteren Rechtsprechungen, die jeweils Teilbereiche einer GmbH berühren. Hierzu zählen unter anderem dasUmwandlungsgesetz und die Insolvenzordnung. Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland und stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Darüber hinaus wird diese Rechtsform als juristische Person behandelt.

Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine natürliche Person notwendig. Als Gesellschafter können neben weiteren natürlichen Personen, auch juristische Personen sowie rechtsfähige Gesellschaften in den zur Gründung notwendigen Gesellschaftervertrag Eingang finden. Hierunter würde beispielsweise die Rechtsformen der OHG, der KG oder der GbR zählen. Der Gesellschaftervertrag ist ein zentrales Element, will man eine GmbH gründen, denn die Gründung ist erst mit der Eintragung in das Handelsregister rechtsgültig. Diese muss von einem Notar bestätigt werden. Solange sich die Gesellschaft noch zwischen den Instanzen bewegt, kann sie bereits unter GmbH i.G. firmieren, was so viel bedeutet wie „in Gründung“.

Wer haftet bei einer GmbH gegenüber den Gläubigern?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit dem, vor der Gründung hinterlegten Stammkapital. In Deutschland ist die unterste Grenze für eine solche Einlage 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro eingebracht werden müssen. Das bedeutet, dass alle Forderungen und Verbindlichkeiten der GmbH nur auf die Gesellschaft bezogen werden und die beteiligten Gesellschafter nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Was allerdings auf jeden Fall vorhanden sein muss, ist die Organisation in zwei Organen. Zum einen muss ein Geschäftsführer und auf der anderen Seite die Gesellschafterversammlung. Umfasst eine GmbH jedoch mehr als 500 Arbeiternehmen bedarf es darüber hinaus noch eines Aufsichtsrates.
Mit der im Volksmund als “Mini-GmbH” oder “UG (haftungsbeschränkt)” bezeichneten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat die GmbH zuletzt auch noch ein abgespeckte Variante an die Seite gestellt bekommen. Um die Gründung einer GmbH in Deutschland zu erleichtern, hat der deutsche Gesetzgeber die, an die englische Limited (Ltd.) angelehnte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ins Leben gerufen. Bei dieser Rechtsform reicht bereits ein Stammkapital von 1 Euro aus, um zu gründen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform einer jeden Personengesellschaft. Sie ist in den §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Deswegen wird sie teilweise auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.

• Wie entsteht eine GbR?
Die GbR wird durch mindestens zwei Personen gegründet, indem diese einen Gesellschaftsvertrag schließen, um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Dieser Vertrag muss nicht zwingend schriftlich oder gar notariell beurkundet sein. Es reicht schon aus, dass zwischen den Parteien Einigkeit besteht, dass zusammengearbeitet werden soll. Es empfiehlt sich aber immer einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, nicht nur um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sondern auch um die vielen Regelungen des BGB zu ändern. Gibt es keinen Gesellschaftsvertrag gelten nämlich die gesetzlichen Regeln. So wird eine GbR z.B. mit dem Tod eines Gesellschafters automatisch aufgelöst. Diese Regeln können aber fast allesamt modifiziert werden, sodass sich ein individueller Gesellschaftsvertrag dringend empfiehlt.
Die Gründer einer GbR verpflichten sich durch den Gesellschaftsvertrag dazu beizutragen, dass der vereinbarte Zweck erreicht wird. Dazu müssen sie insbesondere die vereinbarten Beiträge leisten.

• Wer haftet in einer GbR?
Die GbR ist keine juristische Person sondern eine sogenannte “Gesamthandgemeinschaft”. Das bedeutet, dass für die Schulden der Gesellschaft immer die Gesellschafter persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die Haftung lässt sich grundsätzlich nicht beschränken. Bei juristischen Personen (wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft) haftet hingegen immer nur die juristische Person mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Auf deren Gesellschafter kann nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden.

• Wer darf in einer GbR handeln?
In einer GbR obliegt die Führung der Geschäfte allen Gesellschaftern gleichermaßen. Es müssen also alle zustimmen, wenn zum Beispiel Bleistifte gekauft werden. Im Gesellschaftsvertrag können aber abweichende Regelungen getroffen werden, sodass ein einzelner die Geschäfte alleine führen darf. Personen, die nicht Gesellschafter sind darf die Geschäftsführung allerdings nicht übertragen werden.

Achtung: Liegt der gemeinsame Zweck darin, ein Handelsgewerbe zu betreiben, so handelt es sich nicht um eine GbR, sondern um eine offene Handelsgesellschaft (oHG) oder Kommanditgesellschaft (KG).

www.recht-gehabt.de

In diesem Artikel zeige ich euch, wie Ihr in 8 Schritten erfolgreich ein Unternehmen gründen könnt. Natürlich gehe ich jetzt nicht detailliert darauf ein, was man im einzelnen machen muss, denn das würde den Umfang des Artikels doch deutlich sprengen.

Entwickle eine Idee

Jedes gute Business braucht zunächst einmal eine gute Idee, welche ein wirkliches Problem lösen soll und wo deren Markt nicht allzu umkämpft ist. Und das wichtigste ist, dass Sie Spaß an dem haben was Sie machen wollen, denn ohne Spaß wird Ihre Motivation sehr schnell nachlassen, wenn sich nicht sofort erste Erfolge einstellen.

Entscheiden Sie wen Sie mit ins Boot holen möchten

Hier kommt es sehr auf das drauf an, was Sie eigentlich machen wollen. Benötigen Sie für ihr zukünftiges Business nur wenig Kapital, dann sind Sie natürlich auch nicht auf externe Kapitalgeber angewiesen. Anders jedoch wenn Sie externes Kapital benötigen: Entscheiden Sie hier sehr genau, von wem Sie Kapital bekommen möchten. Denn vor allem Investoren sind oft nur darauf aus, dass Ihr Business sich schnell entwickelt, damit diese dann Ihre Anteile nach meistens ca. 5 Jahren wieder verkaufen können. Für Investoren ist es also oft nicht relevant, wie sich das Unternehmen langfristig entwickelt.

Analysiere deinen Markt

Wie groß ist der Markt? Wie stark ist der Wettbewerb? Wie groß sind die Konkurrenten? Können Sie sich innerhalb dieses Marktes möglicherweise weiter spezialisieren? Untersuchen Sie Ihren Markt sehr genau, denn besonders hier werden von vielen Existenzgründern Fehler gemacht. Oft unterschätzen Sie den Wettbewerb, wissen nicht, dass es Unternehmen gibt die Ihre Idee so schon umsetzten etc.

Plane dein Business

Entwickle ein Ertragsmodell, erstelle ein Verkaufs- und Marketing-Plan und stelle Budget für dein Business bereit. So können Banken oder Investoren Ihre Idee analysieren und bewerten, zudem zeigt solch ein gut ausgearbeiteter Business-Plan Ihre Expertise und, dass Sie sich eingehend mit Ihrer Idee beschäftigt haben.

Setzen Sie für sich selber Meilensteine die Sie nach bestimmten Zeitperioden erreicht haben wollen. Nach Möglichkeit sollten diese Ziele auch mit Zahlen ausgestattet werden, also quantifiziert werden, damit Sie so erkennen können, ob Sie Ihre Ziele auch erreicht haben.

Bereite den Start vor

Zur Startvorbereitung gehören eine Reihe von Dingen unter anderem das Eröffnen eines Bankkontos, Gewerbe-Anmeldung, notwendige Versicherungen abschließen…

Und natürlich sollten Sie nun auch entscheiden in welcher Region Sie gründen möchten. Denn auch die Region kann für Gründer sehr entscheidend für den späteren Erfolg sein. Angefangen von den unterschiedlichen Steuern bis hin zur Infrastruktur kann es sich oft lohnen, sich genau zu überlegen, wo man sein Business starten möchte.

Produktentwicklung

Entwickeln Sie eine gute Produkt- und Preisstrategie, um dadurch Ihr Produkt oder Dienstleistung möglichst genau im Markt platzieren zu können. Beispielsweise: Möchten Sie Ihr Produkt lieber im Low-Cost-Bereich verkaufen oder ist es ein High-End Produkt?

Personal finden

Wenn Sie kein Personal benötigen können Sie diesen Schritt überspringen, andernfalls ist dies wohl einer der wichtigsten Schritte. Stellen Sie nur Mitarbeiter ein, die zu Ihrer angestrebten Unternehmenskultur passen. Überlegen Sie auch genau, welche Verantwortungen Sie dem einzelnen Mitarbeiter übergeben und welche Rolle diese Mitarbeiter übernehmen sollen.

Kapital beschaffen

Schlussendlich benötigen Sie noch das Kapital, um durchstarten zu können. Bereits im zweiten Schritt haben Sie überlegt, woher Sie Ihr Kapital bekommen. Wenn Sie alles selber finanzieren sind Sie natürlich in einer komfortablen Situation, doch für die Gründer, die auf externes Kapital angewiesen sind, gilt es nun Investoren oder Banken von Ihrer Idee zu überzeugen.

Für ganz junge Startups bieten sich oft Business-Angels an. Diese bringen zwar nur geringere Mengen Kapital mit, allerdings punkten Business-Angels mehr auf der fachlichen Seite. Diese besitzen oft ein großes Netzwerk mit sehr guten Kontakten und haben in der Regel selber schon erfolgreiche Unternehmen gegründet und wissen deshalb „wie der Hase läuft“.

Risikokapitalgeber können Ihnen zwar jede Menge Kapital bereitstellen, doch betreuen junge Startups dafür nicht so gut wie Business-Angels.

Sie merken schon es ist wichtig sich einen genauen Plan zu machen, denn einfach drauf los gründen funktioniert in den meisten Fällen nicht so gut.

my-business-blog.de

Gerne beraten wir Sie in steuerlichen Fragen, die während der Existenzgründung entstehen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Wahl der Rechtsform.

Neben den rein steuerlichen Fragen spielen auch Versicherungs- rechtliche und Gewerbe-rechtliche Aspekte eine gewichtigste Rolle.

Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen den besten Weg heraus, um Ihre Idee ins Leben zu rufen.

 Unsere Leistungen
  • Prüfung der Geschäftsidee auf Umsetzbarkeit
  • Erstellen von Businessplänen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Beratung bei Versicherungs- rechtliche Fragen

Übernahme der Kostenrechnung auf der Grundlage der Finanzbuchhaltung als Teil des unternehmensinternen Rechnungswesens mit dem Ziel der Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Gewinn und Verlust.

Gerne übernehmen wir für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens die Lohnbuchhaltung, darunter:

  • Berechnung von Löhnen und Gehältern sowie Urlaubs- und Krankengeldern (monatlich)
  • Auszahlung der Löhne und Gehälter (bar nach Lohnabrechnungsliste oder per Banküberweisung)
  • Berechnung und Überweisung der Einkommenssteuer Ihrer Mitarbeiter (monatlich) sowie auf Wunsch Erstellung der Einkommenssteuererklärungen
  • Berechnung und Überweisung der Sozialabgaben (monatlich)
  • Erstellung und Übergabe sämtlicher Berichte für die Mitarbeiter an Finanzämter, Krankenkassen und Rentenversicherung