Erstmalige im Jahr 1892 in Deutschland gesetzlich legitimiert, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine der geläufigsten Rechtsform en für die Unternehmensgründung. Juristisch unterliegt sie neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) vielen weiteren Rechtsprechungen, die jeweils Teilbereiche einer GmbH berühren. Hierzu zählen unter anderem dasUmwandlungsgesetz und die Insolvenzordnung. Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland und stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Darüber hinaus wird diese Rechtsform als juristische Person behandelt.

Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine natürliche Person notwendig. Als Gesellschafter können neben weiteren natürlichen Personen, auch juristische Personen sowie rechtsfähige Gesellschaften in den zur Gründung notwendigen Gesellschaftervertrag Eingang finden. Hierunter würde beispielsweise die Rechtsformen der OHG, der KG oder der GbR zählen. Der Gesellschaftervertrag ist ein zentrales Element, will man eine GmbH gründen, denn die Gründung ist erst mit der Eintragung in das Handelsregister rechtsgültig. Diese muss von einem Notar bestätigt werden. Solange sich die Gesellschaft noch zwischen den Instanzen bewegt, kann sie bereits unter GmbH i.G. firmieren, was so viel bedeutet wie „in Gründung“.

Wer haftet bei einer GmbH gegenüber den Gläubigern?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit dem, vor der Gründung hinterlegten Stammkapital. In Deutschland ist die unterste Grenze für eine solche Einlage 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro eingebracht werden müssen. Das bedeutet, dass alle Forderungen und Verbindlichkeiten der GmbH nur auf die Gesellschaft bezogen werden und die beteiligten Gesellschafter nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Was allerdings auf jeden Fall vorhanden sein muss, ist die Organisation in zwei Organen. Zum einen muss ein Geschäftsführer und auf der anderen Seite die Gesellschafterversammlung. Umfasst eine GmbH jedoch mehr als 500 Arbeiternehmen bedarf es darüber hinaus noch eines Aufsichtsrates.
Mit der im Volksmund als “Mini-GmbH” oder “UG (haftungsbeschränkt)” bezeichneten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat die GmbH zuletzt auch noch ein abgespeckte Variante an die Seite gestellt bekommen. Um die Gründung einer GmbH in Deutschland zu erleichtern, hat der deutsche Gesetzgeber die, an die englische Limited (Ltd.) angelehnte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ins Leben gerufen. Bei dieser Rechtsform reicht bereits ein Stammkapital von 1 Euro aus, um zu gründen.